Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Musikgarten® Kurse

 

Der/die Teilnehmer/in  zahlt die Gebühren für den gesamten Kurs selbst. Die Kursleitung behält Ihren Gebührenanspruch auch dann, wenn die Teilnehmerin einzelne Stunden versäumt. Es ist unerheblich, aus welchem Grund die Teilnahme nicht erfolgte. Versäumte Stunden können nicht nachgeholt werden. Die Kursleitung ist berechtigt, einzelne Kursstunden kurzfristig zu verlegen. Die Rechnung wird im Laufe des Kurses ausgehändigt. Bei allen Kursen sind die Kursgebühren direkt bei der Kursleitung zu begleichen. Eine vorzeitige ordentliche Kündigung vor Kursende ist nicht möglich.

 

Rücktritt

 

Ein Rücktritt von Kursen ist bis zu 4 Wochen vor Kursbeginn möglich. Bereits bezahlte Gebühren werden rückerstattet. Bei einem Rücktritt bis zu 7 Tagen vor Kursbeginn wird bis zu 50% der Kursgebühr erhoben.

 

Haftung

 

Der Begleitperson des Kindes (Elternteil, Angehöriger etc.) obliegt während der ganzen Zeit des Kurses sowie während des Besuches in der Elternschule die Aufsichtspflicht für das begleitete Kind/die begleiteten Kinder. Die Begleitperson haftet nach § 832 BGB für Schäden, die aus der Verletzung der Aufsichtspflicht resultieren. Bitte nehmen Sie daher Ihre Aufsichtspflicht sorgfältig wahr.

 

Datenschutz

 

Die uns übermittelten Kundendaten werden ausschließlich zur Planung und Durchführung der Musikgarten® Kurse, sowie zur Bewerbung anderer Musikgarten® -bezogenen Informationen wie z.B. Sonderaktionen gespeichert und verarbeitet. Die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes werden eingehalten. Für den Fall, dass der Kunde keine weiteren Informationen (über die vom Musikgarten® veranstalteten Kurse und andere Musikgarten®-bezogenen Informationen) erhalten möchte, kann er der Nutzung der Daten jederzeit per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! widersprechen.

 

Salvatorische Klausel

 

Sollte eine der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit ebenso wie die einvernehmliche Aufhebung des Schriftformerfordernisses der Schriftform.