Der Musikgarten® Schwetzingen in der Elternschule, der GRN Klinik, ist Partner des Landesprogrammes "STÄRKE". Ziel des Landesprogrammes STÄRKE ist es, die Eltern- und Familienbildungskompetenz zu stärken und dadurch die Entwicklungsmöglichkeiten der Kinder zu verbessern. Eltern mit geringem Einkommen oder anderen besonderen Lebenssituation haben die Möglichkeit, die Kursgebühr für den Musikgarten für Babys erlassen bekommen.
Eltern, deren Kind sich im ersten Lebensjahr befindet, die ihren Hauptwohnsitz in Baden-Württemberg haben und eine der nachfolgenden Voraussetzungen erfüllen, können die Kursgebühr erlassen bekommen:
• Bezug von Arbeitslosengeld (kurz: Alg II; umgangssprachlich meist „Hartz IV“),
• Bezug von Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) oder Bezug von Sozialhilfe (subsidiär (nachrangig) zu Alg II),
• Bezug von Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) oder von Meister-BAföG,
• Bezug von Ausbildungsgeld für behinderte junge Menschen,
• Bezug des Kinderzuschlags,
• Bezug eines Gründungszuschusses oder von Einstiegsgeld,
• Privatinsolvenz,
• Bezug von Wohngeld oder
• Bezug von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Weitere Informationen erhalten sie über folgenden Link:
http://www.kvjs.de/fileadmin/dateien/jugend/kinderschutz/staerke/faq-teil1-stand22122015.pdf
Wenn eine der oben aufgeführten Voraussetzungen bei Ihnen zutrifft und Sie den Musikgarten für Babys besuchen wollen, wählen Sie bitte im Anmeldeformular „Ja“
unter dem Punkt „STAERKE“-Teilnehmer aus.